Bistum Mainz
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Bischof

Nr. 17Gesetz zur Änderung des Statuts für die Beamtinnen und Beamten
im Dienst des Bistums Mainz

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Artikel 1

Das Statut für die Beamtinnen und Beamten im Dienst des Bistums Mainz vom 14. Februar 2002 (KABl 2002, Nr. 3, Ziff. 39, S. 17 ff.), zuletzt in der Fassung vom 23. Dezember 2014 (KABl 2015, Nr. 1, Ziff. 12, S. 19 ff.) wird wie folgt geändert:
  1. § 13 Absatz 2 wird ersatzlos gestrichen.
  2. In § 13 entfällt die Absatzbezeichnung „(1)“.
  3. § 14 Absatz 3 wird ersatzlos gestrichen.
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Artikel 2

Dieses Gesetz tritt zum 1. April 2026 in Kraft.
Mainz, den 2. März 2026
Prof. Dr. Peter Kohlgraf
Bischof von Mainz
Dr. Anna Ott
Kanzlerin der Kurie

Nr. 18Änderungsbeschluss der Zentralen Arbeitsrechtlichen Kommission (ZAK)
vom 13. November 2025 gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 3 lit. a) ZAK-Ordnung

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  1. Die Zentrale Arbeitsrechtliche Kommission (ZAK) hat in ihrer Sitzung am 13. November 2025 beschlossen:
    Die Ersetzende Entscheidung des Vermittlungsausschusses der ZAK vom 22. Januar 2024 „Gesamtregelung zur Befristung“ (KABl 2024, Nr. 6, Ziff. 56, S. 73 f.) wird wie folgt geändert:
    1. Nr. 1 wird um folgenden Satz 5 ergänzt:
      „Eine Vereinbarung, die die Beendigung des Dienstverhältnisses mit dem Erreichen der Regelaltersgrenze ohne Kündigung vorsieht (§ 41 Abs. 2 SGB VI), gilt nicht als Befristung im Sinne des Satzes 1.“
    2. Nr. 2 Satz 2 wird wie folgt ergänzt:
      2.1
      Nach den Worten „von 21 Monaten“ werden die Worte „und den unter d) genannten Fällen bis zur Dauer von 24 Monaten“ eingefügt.
      2.2
      Der Punkt am Ende des Buchstaben c) wird durch ein Semikolon ersetzt und der folgende Text angefügt:
      „d)
      sich der/die Beschäftigte mit fortdauerndem Förderungsbedarf, zu Beschäftigungsbeginn in einer öffentlich geförderten Beschäftigungsmaßnahme (z.B. nach SGB II, SGB III) befindet und im Rahmen von Maßnahmen der Beschäftigung und/oder Qualifizierung zur Erlangung eines Arbeitsplatzes und/oder Erhaltung der Beschäftigungsfähigkeit eine fachliche und/oder sozialpädagogische Anleitung erhält oder für die Eingliederungsleistungen gewährt werden.“
  2. Die vorstehenden Änderungen treten am 1. April 2026 in Kraft.
Mainz, den 3. März 2026
Prof. Dr. Peter Kohlgraf
Bischof von Mainz
Dr. Anna Ott
Kanzlerin der Kurie

Nr. 19Inkraftsetzung von Beschlüssen der Regionalkommission Mitte
des deutschen Caritasverbandes vom 18. Dezember 2025

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Die Regionalkommission Mitte beschließt:
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I. Übernahme der beschlossenen mittleren Werte / abweichende Festsetzung der Arbeitszeit und des Erholungsurlaubs

  1. Für den Bereich der Regionalkommission Mitte werden die mittleren Werte, die im Beschluss der Bundeskommission der Arbeitsrechtlichen Kommission vom 9. Oktober 2025 zur „AVR in der Fassung ab dem 1. Januar 2027 (AVR (2027))“ enthalten sind, in derselben Höhe und zu denselben Zeitpunkten als neue Werte festgesetzt. Es gelten folgende Abweichungen:
    1. Für Mitarbeiter in Krankenhäusern wird der Umfang der regelmäßigen Arbeitszeit gemäß § 15 Abs. 1 Satz 1 der ab 1. Januar 2027 geltenden Fassung der AVR im Zeitraum vom 1. Januar 2027 bis 31. Dezember 2028 auf durchschnittlich 39 Stunden wöchentlich festgesetzt. Damit gilt ab dem 1. Januar 2029 für Mitarbeiter in Krankenhäusern für den Umfang der regelmäßigen Arbeitszeit gemäß § 15 Abs. 1 Satz 1 AVR durchschnittlich 38,5 Stunden wöchentlich.
    2. In § 45 der ab 1. Januar 2027 geltenden Fassung der AVR wird folgender neuer Absatz 2a eingefügt:
      „(2a) (RK Mitte): Mitarbeiter in Krankenhäusern erhalten zusätzlich zur Dauer des Erholungsurlaubs nach Absatz 1 in den Kalenderjahren 2027 und 2028 jeweils zwei weitere Arbeitstage Erholungsurlaub. Infolgedessen erhöhen sich für sie die Höchsturlaubstage nach § 47 Abs. 7 Sätze 2 und 3 um zwei Arbeitstage.“
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II. Inkrafttreten

Die Änderungen treten am 18. Dezember 2025 in Kraft.
Vorstehende Beschlüsse setze ich für das Bistum Mainz in Kraft.
Mainz, den 2. März 2026
Prof. Dr. Peter Kohlgraf
Bischof von Mainz
Dr. Anna Ott
Kanzlerin der Kurie

Nr. 20Nachtrag zum Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Verwaltung und Vertretung des Kirchenvermögens im Bistum Mainz
vom 1. Dezember 2025

Das Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Verwaltung und Vertretung des Kirchenvermögens im Bistum Mainz vom 1. Dezember 2025 (KABl 2025, Nr. 14, Ziffer 203, S. 190–198) wurde im Staatsanzeiger für das Land Hessen am 23. Februar 2026, Nr. 153, Seite 194–198 bekannt gemacht.

Kirchliche Mitteilungen

Nr. 21Personalchronik

Priester und Diakone
Mangold, Andreas, Diakon im Hauptberuf, m. W. z. 01.03.2026 entpflichtet in der Pfarrgruppe Alzeyer Hügelland und beauftragt als Referent im Referat Seelsorge für Menschen mit Behinderungen für die Region Rheinhessen (Dezernat Seelsorge, Bereich 2, Kategoriale Seelsorge) mit Dienstsitz in Mainz
Pottackal, Joshy George, Pater, O. Carm., m. W. z. 01.03.2026 entpflichtet als Notar der Kurie
Sagner, Ralf, Pater, OP, m. W. z. 01.03.2026 ernannt zum Personalreferenten mit den Schwerpunkten Priester und Ständige Diakone unter Beibehaltung seiner bisherigen Tätigkeit in der Abteilung Personalführung und -begleitung des Personaldezernates
Hauptamtliche Pastorale Mitarbeitende
Bach, Andrea, Pastoralreferentin, m. W. z. 15.02.2026 entpflichtet als Regionalreferentin in der Mainlinie und beauftragt als Referentin für Spiritualität mit Schwerpunkt in der Region Mainlinie (Dezernat Seelsorge, Bereich 4, Institut für Spiritualität) mit Dienstsitz in Rüsselsheim unter Beibehaltung ihrer Tätigkeit in der Cityseelsorge Darmstadt
Kehr, Lucia, Pastoralreferentin, m. W. z. 01.03.2026 befristet bis 28.02.2031 beauftragt für den Begräbnisdienst im Pastoralraum Darmstadt-Mitte
Weitere Personalnachrichten
Gruber, Dr. Karl Josef, m. W. z. 21.02.2026 aufgenommen unter die Weihekandidaten (Admissio)
zur Löwen, Mario, m. W. z. 21.02.2026 aufgenommen unter die Weihekandidaten (Admissio)
Im Herrn verschieden
Schmidt, Raimund, OStR i. R., Pfarrer i. R., Offenbach-Biebernsee, gestorben am 25.02.2026, beerdigt in Offenbach-Bürgel (92 J.)

Nr. 22Info-Tage im Priesterseminar von Karmittwoch bis Ostersonntag

Von Karmittwoch bis Ostersonntag lädt das Bischöfliche Priesterseminar – Haus der kirchlichen Berufe – erneut zu den Info-Tagen ein. Diese Tage bieten eine besondere Gelegenheit, das Leben der Priesterkandidaten kennenzulernen und die Kar- und Ostertage in der Gemeinschaft des Seminars mitzufeiern. Die Teilnehmer wohnen in dieser Zeit im Priesterseminar, nehmen am gesamten geistlichen und gemeinschaftlichen Programm teil und erhalten so einen authentischen Einblick in Ausbildung, Spiritualität und Alltag der Seminaristen. Dazu gehören gemeinsame Gebetszeiten, geistliche Impulse, Gottesdienste im Dom und im Priesterseminar sowie Begegnungen und Gespräche mit den Ausbildungsverantwortlichen und dem Bischof. Die Tage möchten Männern helfen, ihrer persönlichen Berufung nachzugehen oder eine mögliche Entscheidung zu klären. Eingeladen sind Interessierte, die sich mit der Frage nach dem Priesterberuf auseinandersetzen, offen dafür sind oder Fragen zum Studium und zur Ausbildung haben.
Beginn ist am Mittwoch, 1. April, um 12.00 Uhr mit Gebet und anschließendem Mittagessen. Der Abschluss ist am Ostersonntag gegen 16.00 Uhr nach der Ostervesper im Dom vorgesehen. Übernachtung, Verpflegung und Parken sind kostenfrei. Voraussetzung für die Teilnahme ist die Bereitschaft, am gesamten Programm der Seminaristen teilzunehmen.
Vielleicht kennen Sie in Ihrer Pfarrei oder in Ihrem Umfeld Männer, die sich mit dem Thema Priesterberufung und -ausbildung beschäftigen oder die aus Ihrer Sicht für diesen Weg geeignet sein könnten. Wir bitten Sie herzlich, diese gezielt anzusprechen, auf die Info-Tage aufmerksam zu machen oder die Einladung weiterzuleiten.
Anmeldung und Kontakt
Bischöfliches Priesterseminar Mainz
Augustinerstraße 34
55116 Mainz
E-Mail: priesterseminar@bistum-mainz.de
Sekretariat: Frau Kleinort
Tel.: 06131/266211 (Dr. Monika Müller)
Weitere Informationen unter:
www.priesterseminar-mainz.de
Herausgegeben vom Bischöflichen Ordinariat Mainz – Dr. Sebastian Lang, Generalvikar
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